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Denken Sie an die Umsetzung TRBA 250
Grundsätzlich sind sichere Instrumente bei allen Tätigkeiten einzusetzen,bei denen „Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können“. Explizit nennt die TRBA 250 in diesem Kontext Blutentnahmen und sonstige Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten. Der Einsatz von sicheren Instrumenten ist Pflicht.
Hinweis: Experten weisen darauf hin, dass auch kleinste und sogar unerkannte Nadelstichverletzungen zu Infektionen führen können.
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