Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Bestellung und allen sich daraus ergebenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Besteller und der Fa. GEMAR GmbH liegen ausschließlich diesen AGB zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

  1. Vertragsschluss

Die Bestellung bei der Fa. GEMAR GmbH gilt als Angebot im Rechtssinne. Ein rechtlich bindender Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn die Fa. GEMAR GmbH innerhalb von 7 Tagen liefert oder die Bestellung schriftlich bestätigt. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Offensichtliche Schreibfehler oder Irrtümer stellen keine Vertragsbindung für die Fa. GEMAR GmbH dar. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

  1. Konstruktionsänderungen

Leider können insbesondere herstellerseitige Änderung der Konstruktion, sowie technisch bedingte Farbabweichungen nicht immer vermieden werden. Diese bleiben insofern vorbehalten, als sie die Leistungsfähigkeit der Produkte nicht beeinträchtigen.

  1. Lieferbedingungen, Preise, Gefahrenübergang

Die Lieferungen werden mit einem Frachtkostenanteil in Höhe ab 5,90 € innerhalb Deutschlands berechnet. Die Lieferungen erfolgen in der Regel per Paketdienst oder Spedition an die vom Besteller angegebene Rechnungs- bzw. Lieferanschrift innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Ein Mindestbestellwert besteht nicht. Die Gefahr geht mit Übergabe der Lieferung an den Transporteur auf den Besteller über. Auslandslieferungen bedürfen der besonderen Absprache.

Bei Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland behalten wir uns vor, Frachtkosten nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

Des Weiteren müssen wir uns bei Lieferungen an Anschriften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorbehalten, gegen Vorkasse zu liefern.

  1. Haftung

Außer in den Fällen zugesicherter Eigenschaften, des Leistungsverzuges, der zu vertretenden Unmöglichkeit, des anfänglichen Unvermögens, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGB (Kardinalspflichten) und im Rahmen der §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz ist Fa. GEMAR GmbH bei Pflichtverletzungen irgendwelcher Art im Rahmen der Bestellungsabwicklung durch den Kunden / Besteller, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGB (Kardinalspflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

  1. Verzug

Gerät die Fa. GEMAR GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug, hat der Besteller diese schriftlich in Verzug zu setzen. Setzt der Besteller der Fa. GEMAR GmbH, nachdem sich diese bereits in Verzug befindet, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist der Besteller nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens steht dem Besteller in einem solchen Falle nur zu, falls der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Die Schadensersatzhaftung ist auf maximal 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Der Besteller muss hier einen tatsächlich eingetretenen Schaden nachweisen, entgangener Gewinn gilt ausdrücklich nicht als Schaden. Die Haftungsbegrenzungen nach den Vorstehenden gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von Fa. GEMAR GmbH zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Setzt sich die Fa. GEMAR GmbH selbst, insbesondere aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, in Lieferverzug, entsteht hieraus keine Haftungsverpflichtung.

  1. Gewährleistung

Die Fa. GEMAR GmbH haftet für gelieferte Waren ausschließlich im gesetzlichen Rahmen. Offensichtliche Mängel hat der Besteller zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen ab Erhalt der Waren anzuzeigen. Erkannte Mängel hat der Besteller innerhalb von 7 Tagen seit Kenntnis anzuzeigen.

Wir selbst und die von uns beauftragten Spediteure sind stets bemüht, Ihnen die bestellte Ware frei von Beschädigungen zu liefern. Sollte es doch einmal zu einem Transportschaden kommen, so ist dieser unmittelbar gegenüber dem Spediteur anzuzeigen und die Fa. GEMAR GmbH innerhalb von drei Tagen davon zu unterrichten. Alle gelieferten Produkte besitzen CE Kennzeichnung. Die Hersteller der Produkte sind nach ISO 9001 zertifiziert. Urkunden können nach Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

  1. Rückgaberecht

Bestellte und gelieferte Ware kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt vollständig und unbenutzt in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgegeben werden. Ausgeschlossen sind Sterilprodukte, Reagenzien, personalisierte Produkte sowie individuelle Anfertigungen und Sonderanfertigungen. Die Rückgabe muss für die Fa. GEMAR GmbH kostenfrei an die Geschäftsadresse erfolgen. Die Gefahr geht in diesem Falle erst bei Übergabe der Sendung durch den Transporteur an der Geschäftsadresse der Fa. GEMAR GmbH an diese über. Die Fa. GEMAR GmbH behält sich vor, eventuelle Rücknahmekosten seitens der Hersteller weiter zu belasten.

  1. Zahlung, Zahlungsverzug

Rechnungen werden sofort mit der Ware oder auf dem Postweg zugestellt. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug fällig und auf eines der Bankkonten der Fa. GEMAR GmbH zu überweisen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Fa. GEMAR GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Celle. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

  1. Datenschutz

Die Fa. GEMAR GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten (Bestandsdaten) des Bestellers zu erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Besteller erforderlich sind. Die Daten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt und geschützt. Eine Weiterveräußerung von Daten erfolgt nicht.

  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. GEMAR GmbH

  1. Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser AGB nichtig sein, führt dies nicht zu einer vollständigen Nichtigkeit dieser AGB, sondern nur der betroffenen Bedingung. In diesem Fall greift die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende gesetzliche Regelung.

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